Die Nürnberger Prozesse waren eine Reihe von Prozessen, die im Nachkriegsdeutschland stattfanden, um eine Plattform für Gerechtigkeit gegen Angeklagte zu schaffen Nazi- Kriegsverbrecher. Der erste Versuch, die Täter zu bestrafen, wurde vom Internationalen Militärgerichtshof (IMT) in der deutschen Stadt Nürnberg ab dem 20. November 1945 durchgeführt.
Vor Gericht standen 24 der größten Kriegsverbrecher des nationalsozialistischen Deutschlands, darunter Hermann Göring, Martin Bormann, Julius Streicher und Albert Speer. Von den 22, die letztendlich vor Gericht gestellt wurden, wurden 12 zum Tode verurteilt.
Der Begriff „Nürnberger Prozesse“ würde schließlich diesen ursprünglichen Prozess gegen Naziführer sowie 12 nachfolgende Prozesse umfassen, die bis 1948 dauerten.
Der Holocaust und andere Kriegsverbrechen
Während Zweiter WeltkriegDie Nazis verübten eine beispiellose Hassherrschaft gegen Juden und andere, die vom Nazi-Staat als unerwünscht angesehen wurden. Dieser Zeitraum bekannt als der Holocaust
führte zum Tod von sechs Millionen Juden und fünf Millionen anderen, darunter Roma und Sinti (Zigeuner), Behinderte, Polen, russische Kriegsgefangene, Zeugen Jehovas und politische Dissidenten.Die Opfer wurden in Konzentrationslagern interniert und auch in Todeslagern oder auf andere Weise getötet, beispielsweise durch mobile Tötungskommandos. Eine kleine Anzahl von Menschen überlebte diese Schrecken, aber ihr Leben wurde für immer durch die Schrecken verändert, die ihnen vom NS-Staat zugefügt wurden.
Verbrechen gegen Personen, die als unerwünscht angesehen wurden, waren nicht die einzigen Anklagen, die in der Nachkriegszeit gegen die Deutschen erhoben wurden. Im Zweiten Weltkrieg wurden während des Krieges weitere 50 Millionen Zivilisten getötet, und viele Länder machten das deutsche Militär für ihren Tod verantwortlich. Einige dieser Todesfälle waren Teil der neuen "totalen Kriegstaktik", andere waren speziell betroffen, wie das Massaker an tschechischen Zivilisten in Lidice und der Tod russischer Kriegsgefangener an der Katyn Forest Massaker.
Sollte es eine Gerichtsverhandlung geben oder sie einfach aufhängen?
In den Monaten nach der Befreiung wurden viele Militäroffiziere und Nazibeamte in Kriegsgefangenenlagern in den vier alliierten Gebieten Deutschlands festgehalten. Die Länder, die diese Zonen verwaltet haben (Großbritannien, Frankreich, die Sowjetunion und die Vereinigten Staaten) begann zu diskutieren, wie die Nachkriegsbehandlung derjenigen, die des Krieges verdächtigt wurden, am besten gehandhabt werden kann Verbrechen.
Winston ChurchillDer englische Premierminister war zunächst der Ansicht, dass alle, die angeblich Kriegsverbrechen begangen haben, gehängt werden sollten. Die Amerikaner, Franzosen und Sowjets hielten Gerichtsverfahren für notwendig und überzeugten Churchill von der Bedeutung dieser Verfahren.
Nach der Zustimmung von Churchill wurde beschlossen, die Einrichtung des Internationalen Militärgerichts voranzutreiben, das im Herbst 1945 in der Stadt Nürnberg einberufen werden sollte.
Die Hauptakteure des Nürnberger Prozesses
Die Nürnberger Prozesse begannen offiziell mit dem ersten Verfahren, das am 20. November 1945 eröffnet wurde. Der Prozess fand im Justizpalast in der deutschen Stadt Nürnberg statt, in dem während des Dritten Reiches große Kundgebungen der NSDAP stattfanden. Die Stadt war auch der Namensgeber der berüchtigten 1935 Nürnberger Rassengesetze gegen Juden erhoben.
Das Internationale Militärgericht bestand aus einem Richter und einem stellvertretenden Richter aus jeder der vier Hauptmächte der Alliierten. Die Richter und Stellvertreter waren wie folgt:
- USA - Frances Biddle (Main) und John Parker (Alternate)
- Großbritannien - Sir Geoffrey Lawrence (Main) (Präsident Richter) und Sir Norman Birkett (Stellvertreter)
- Frankreich - Henri Donnedieu de Vabres (Main) und Robert Falco (Alternate)
- Sowjetunion - Generalmajor Iona Nikitchenko (Main) und Oberstleutnant Alexander Volchkov (Stellvertreter)
Die Anklage wurde von Robert Jackson, dem Richter am Obersten Gerichtshof der USA, geführt. Zu ihm gesellte sich der Brite Sir Hartley Shawcross, der Franzose Francois de Menthon (schließlich ersetzt durch Der Franzose Auguste Champetier de Ribes) und der Sowjet der Sowjetunion, Roman Rudenko Generalleutnant.
Jacksons Eröffnungsrede gab den düsteren, aber progressiven Ton für den Prozess und seine beispiellose Natur an. In seiner kurzen Eröffnungsrede sprach er von der Bedeutung des Prozesses, nicht nur für die Wiederherstellung Europas, sondern auch für seine dauerhaften Auswirkungen auf die Zukunft der Gerechtigkeit in der Welt. Er erwähnte auch die Notwendigkeit, die Welt über die während des Krieges verübten Schrecken aufzuklären, und war der Ansicht, dass der Prozess eine Plattform bieten würde, um diese Aufgabe zu erfüllen.
Jeder Angeklagte durfte sich entweder von einer Gruppe gerichtlich bestellter Verteidiger oder von einem Verteidiger nach Wahl des Angeklagten vertreten lassen.
Evidence vs. Die Verteidigung
Dieser erste Versuch dauerte insgesamt zehn Monate. Die Staatsanwaltschaft baute ihren Fall weitgehend auf Beweisen auf, die von den Nazis selbst zusammengestellt wurden, da sie viele ihrer Missetaten sorgfältig dokumentiert hatten. Zeugen der Gräueltaten wurden ebenso wie die Angeklagten an den Stand gebracht.
Die Verteidigungsfälle konzentrierten sich in erster Linie auf das Konzept der „Führerprinzip”(Führerprinzip). Nach diesem Konzept folgten die Angeklagten den Anweisungen von Adolf Hitler, und die Strafe für die Nichtbefolgung dieser Befehle war der Tod. Da Hitler selbst nicht mehr am Leben war, um diese Behauptungen für ungültig zu erklären, hoffte die Verteidigung, dass sie beim Justizausschuss Gewicht haben würde.
Einige der Angeklagten behaupteten auch, dass das Tribunal selbst aufgrund seiner beispiellosen Natur keine rechtliche Stellung habe.
Die Gebühren
Da die alliierten Mächte daran arbeiteten, Beweise zu sammeln, mussten sie auch festlegen, wer in die erste Verfahrensrunde aufgenommen werden sollte. Es wurde letztendlich beschlossen, dass 24 Angeklagte ab November 1945 angeklagt und vor Gericht gestellt werden sollten; Dies waren einige der berüchtigtsten Kriegsverbrecher der Nazis.
Der Angeklagte würde in einem oder mehreren der folgenden Fälle angeklagt:
1. Verschwörungsverbrechen: Der Angeklagte soll an der Schaffung und / oder Umsetzung eines Verbrechens beteiligt gewesen sein gemeinsamer Plan oder verschworen, um die Verantwortlichen bei der Durchführung eines gemeinsamen Plans zu unterstützen, dessen Ziel Verbrechen gegen die Frieden.
2. Verbrechen gegen den Frieden: Der Angeklagte soll Handlungen begangen haben, die die Planung, Vorbereitung oder Einleitung eines aggressiven Krieges umfassen.
3. Kriegsverbrechen: Der Angeklagte verstieß angeblich gegen zuvor festgelegte Regeln der Kriegsführung, einschließlich der Tötung von Zivilisten, Kriegsgefangenen oder der böswilligen Zerstörung von zivilem Eigentum.
4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Der Angeklagte soll vor oder während des Krieges Abschiebungs-, Versklavungs-, Folter-, Mord- oder andere unmenschliche Handlungen gegen Zivilisten begangen haben.
Angeklagte vor Gericht und ihre Strafen
Insgesamt 24 Angeklagte sollten ursprünglich während dieses ersten Nürnberger Prozesses vor Gericht gestellt werden, jedoch nur 22 wurden tatsächlich vor Gericht gestellt (Robert Ley hatte Selbstmord begangen und Gustav Krupp von Bohlen wurde als standlos angesehen Versuch). Von den 22 war einer nicht in Haft; Martin Bormann (NSDAP-Sekretär) wurde angeklagt in Abwesenheit. (Es wurde später entdeckt, dass Bormann im Mai 1945 gestorben war.)
Obwohl die Liste der Angeklagten lang war, fehlten zwei Schlüsselpersonen. Sowohl Adolf Hitler als auch sein Propagandaminister Joseph Goebbels hatten am Ende des Krieges Selbstmord begangen. Es wurde entschieden, dass es im Gegensatz zu Bormann genügend Beweise für ihren Tod gab, dass sie nicht vor Gericht gestellt wurden.
Der Prozess führte zu insgesamt 12 Todesurteilen, die alle am 16. Oktober 1946 mit verhängt wurden Eine Ausnahme: Herman Göring beging in der Nacht vor den Vorhängen Selbstmord durch Zyanid. Drei der Angeklagten wurden zu lebenslanger Haft verurteilt. Vier Personen wurden zu Haftstrafen zwischen zehn und zwanzig Jahren verurteilt. Weitere drei Personen wurden von allen Anklagen freigesprochen.
Name | Position | Für schuldig befunden | Verurteilt | Maßnahmen ergriffen |
---|---|---|---|---|
Martin Bormann (in Abwesenheit) | Stellvertretender Führer | 3,4 | Tod | Wurde zum Zeitpunkt der Verhandlung vermisst. Später wurde entdeckt, dass Bormann 1945 gestorben war. |
Karl Dönitz | Oberbefehlshaber der Marine (1943) und Bundeskanzler | 2,3 | 10 Jahre im Gefängnis | Servierte Zeit. Gestorben 1980. |
Hans Frank | Generalgouverneur des besetzten Polens | 3,4 | Tod | Am 16. Oktober 1946 gehängt. |
Wilhelm Frick | Außenminister des Innern | 2,3,4 | Tod | Am 16. Oktober 1946 gehängt. |
Hans Fritzsche | Leiter der Radioabteilung des Propagandaministeriums | Nicht schuldig | Freigesprochen | 1947 zu 9 Jahren Arbeitslager verurteilt; nach 3 Jahren veröffentlicht. Gestorben 1953. |
Walther Funk | Präsident der Reichsbank (1939) | 2,3,4 | Leben im Gefängnis | Vorzeitige Veröffentlichung im Jahr 1957. Gestorben 1960. |
Hermann Göring | Reichsmarschall | Alle vier | Tod | Selbstmord am 15. Oktober 1946 (drei Stunden vor seiner Hinrichtung). |
Rudolf Hess | Stellvertreter des Führers | 1,2 | Leben im Gefängnis | Starb am 17. August 1987 im Gefängnis. |
Alfred Jodl | Chef des Einsatzstabes der Streitkräfte | Alle vier | Tod | Am 16. Oktober 1946 gehängt. 1953 befand ein deutsches Berufungsgericht Jodl posthum für nicht schuldig, gegen das Völkerrecht verstoßen zu haben. |
Ernst Kaltenbrunner | Chef der Sicherheitspolizei, SD und RSHA | 3,4 | Tod | Chef der Sicherheitspolizei, SD und RSHA. |
Wilhelm Keitel | Chef des Oberkommandos der Streitkräfte | Alle vier | Tod | Angefordert, als Soldat erschossen zu werden. Anfrage abgelehnt. Am 16. Oktober 1946 gehängt. |
Konstantin von Neurath | Außenminister und Reichsbeschützer von Böhmen und Mähren | Alle vier | 15 Jahre im Gefängnis | Vorzeitige Veröffentlichung im Jahr 1954. Starb 1956. |
Franz von Papen | Kanzler (1932) | Nicht schuldig | Freigesprochen | 1949 verurteilte ein deutsches Gericht Papen zu 8 Jahren Arbeitslager; Zeit galt als bereits serviert. Gestorben im Jahr 1969. |
Erich Raeder | Oberbefehlshaber der Marine (1928-1943) | 2,3,4 | Leben im Gefängnis | Vorzeitige Veröffentlichung im Jahr 1955. Gestorben 1960. |
Joachim von Ribbentrop | Reichsaußenminister | Alle vier | Tod | Am 16. Oktober 1946 gehängt. |
Alfred Rosenberg | Parteiphilosoph und Reichsminister für das östlich besetzte Gebiet | Alle vier | Tod | Parteiphilosoph und Reichsminister für das östlich besetzte Gebiet |
Fritz Sauckel | Bevollmächtigter für die Arbeitsverteilung | 2,4 | Tod | Am 16. Oktober 1946 gehängt. |
Hjalmar Schacht | Wirtschaftsminister und Präsident der Reichsbank (1933-1939) | Nicht schuldig | Freigesprochen | Entnazifizierungsgericht verurteilte Schacht zu 8 Jahren in einem Arbeitslager; im Jahr 1948 veröffentlicht. Gestorben 1970. |
Baldur von Schirach | Führer der Hitlerjugend | 4 | 20 Jahre im Gefängnis | Hat seine Zeit gedient. Gestorben 1974. |
Arthur Seyss-Inquart | Innenminister und Reichsgouverneur von Österreich | 2,3,4 | Tod | Innenminister und Reichsgouverneur von Österreich |
Albert Speer | Minister für Rüstung und Kriegsproduktion | 3,4 | 20 Jahre | Hat seine Zeit gedient. Gestorben 1981. |
Julius Streicher | Gründer von Der Stürmer | 4 | Tod | Am 16. Oktober 1946 gehängt. |
Nachfolgende Prozesse in Nürnberg
Obwohl der erste Prozess in Nürnberg der berühmteste ist, war er nicht der einzige, der dort abgehalten wurde. Die Nürnberger Prozesse umfassten auch eine Reihe von zwölf Prozessen, die nach Abschluss des ersten Prozesses im Justizpalast abgehalten wurden.
Die Richter in den folgenden Prozessen waren alle Amerikaner, da die anderen alliierten Mächte sich auf die massive Aufgabe des Wiederaufbaus konzentrieren wollten, die nach dem Zweiten Weltkrieg erforderlich war.
Zusätzliche Versuche in der Reihe umfassten:
- Die Gerichtsverhandlung
- Der Milchprozess
- Der Prozess gegen den Richter
- Der Pohl-Prozess
- Der Flick-Prozess
- Der IG Farben-Prozess
- Der Geiselprozess
- Der RuSHA-Prozess
- Der Einsatzgruppen-Prozess
- Der Krupp-Prozess
- Der Prozess gegen die Ministerien
- Der Oberbefehlsprozess
Das Erbe Nürnbergs
Die Nürnberger Prozesse waren in vielerlei Hinsicht beispiellos. Sie waren die ersten, die versuchten, die Regierungschefs für Verbrechen verantwortlich zu machen, die bei der Umsetzung ihrer Politik begangen wurden. Sie waren die ersten, die die Schrecken des Holocaust in großem Umfang mit der Welt teilten. Die Nürnberger Prozesse stellten auch den Grundsatz auf, dass man der Gerechtigkeit nicht entkommen könne, indem man lediglich behauptet, den Anweisungen einer Regierungsbehörde gefolgt zu sein.
In Bezug auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit hätten die Nürnberger Prozesse tiefgreifende Auswirkungen auf die Zukunft der Justiz. Sie setzen Maßstäbe für die Beurteilung der Aktionen anderer Nationen in zukünftigen Kriegen und Völkermorden und ebnen letztendlich den Weg für die Gründung des Internationalen Gerichtshofs und des Internationalen Strafgerichtshofs mit Sitz in Den Haag, Niederlande.