Coker v. Georgia: Rechtssache des Obersten Gerichtshofs, Argumente, Auswirkungen

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In Coker v. Georgia (1977) entschied der Oberste Gerichtshof, dass die Verhängung eines Todesurteils wegen Vergewaltigung einer erwachsenen Frau eine grausame und ungewöhnliche Bestrafung war Achte Änderung.

Schnelle Fakten: Coker v. Georgia

  • Argumentierter Fall: 28. März 1977
  • Entscheidung getroffen: 29. Juni 1977
  • Antragsteller: Erlich Anthony Coker, ein Insasse, der eine Reihe von Haftstrafen in einem Gefängnis in Georgia wegen Mordes, Vergewaltigung, Entführung und Körperverletzung verbüßt, entkam und vergewaltigte eine Frau
  • Befragter: Der Staat Georgia
  • Schlüsselfrage: War die Verhängung der Todesstrafe für Vergewaltigung eine Form grausamer und ungewöhnlicher Bestrafung, die durch die achte Änderung verboten wurde?
  • Mehrheitsbeschluss: Richter Weiß, Stewart, Blackmun, Stevens, Brennan, Marshall, Powell
  • Dissens: Richter Burger, Rehnquist
  • Entscheidung: Der Gerichtshof befand, dass ein Todesurteil eine „grob unverhältnismäßige und übermäßige Bestrafung“ für das Vergewaltigungsverbrechen darstellt, das die Rechte von Coker auf die achte Änderung verletzt.
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Fakten des Falles

1974 floh Ehrlich Coker aus einem Gefängnis in Georgia, wo er mehrere Strafen wegen Mordes, Vergewaltigung, Entführung und schwerer Körperverletzung verbüßte. Er betrat das Haus von Allen und Elnita Carver durch eine Hintertür. Coker bedrohte die Carvers und band Allen Carver fest, nahm seine Schlüssel und seine Brieftasche. Er bedrohte Elnita Carver mit einem Messer und vergewaltigte sie. Coker stieg dann ins Auto, fuhr los und nahm Elnita mit. Allen befreite sich und rief die Polizei. Offiziere fanden und verhafteten Coker.

Im Strafgesetzbuch von Georgia heißt es 1974: "[eine] Person, die wegen Vergewaltigung verurteilt wurde, wird mit dem Tod oder einer lebenslangen Freiheitsstrafe oder einer Freiheitsstrafe von mindestens einem oder mehr als 20 Jahren bestraft."

Die Todesstrafe könnte in Georgien nur dann wegen Vergewaltigung verhängt werden, wenn einer der drei „erschwerenden Umstände“ vorliegt:

  1. Der Täter war zuvor wegen eines Kapitalverbrechens verurteilt worden.
  2. Die Vergewaltigung "wurde begangen, während der Täter an der Begehung eines anderen Kapitalverbrechens oder einer schweren Batterie beteiligt war."
  3. Die Vergewaltigung "war empörend oder mutwillig gemein, schrecklich oder unmenschlich, da sie Folter, Verderbtheit des Geistes oder eine erschwerte Batterie für das Opfer beinhaltete."

Die Jury befand Coker für schuldig an den ersten beiden "erschwerenden Umständen". Er war zuvor wegen Kapitalverbrechen verurteilt worden und hatte während des Angriffs einen bewaffneten Raubüberfall begangen.

Der Oberste Gerichtshof gewährt certiorari. Der Fall beruhte auf einem Fundament, das der Oberste Gerichtshof unter Furman v. Georgia (1972) und Gregg v. Georgia (1976).

Unter Gregg v. In Georgien hatte der Oberste Gerichtshof entschieden, dass die Achte Änderung sowohl „barbarische“ als auch „übermäßige“ Strafen für Straftaten verbietet. "Übermäßige" Bestrafung wurde definiert als Bestrafung, die:

  1. tut nichts, um zu „akzeptablen Zielen“ der Bestrafung beizutragen;
  2. ist zwecklose oder unnötige Auferlegung von Schmerz und Leiden;
  3. ist "grob" unverhältnismäßig zur Schwere des Verbrechens.

Gregg v. Georgien forderte die Gerichte außerdem auf, objektive Faktoren zu verwenden, um die oben genannten Kriterien festzulegen. Ein Gericht muss sich mit der Geschichte, dem Präzedenzfall, den Einstellungen der Gesetzgebung und dem Verhalten der Jury befassen.

Argumente

Der Anwalt von Coker konzentrierte sich auf die Verhältnismäßigkeit der Bestrafung zum Verbrechen. Die Inhaftierung sei eine angemessenere Strafe für Vergewaltigung als der Tod, argumentierte er. Der Anwalt von Coker stellte ferner fest, dass es einen offensichtlichen Trend zur Abschaffung der Todesstrafe in Vergewaltigungsfällen gab.

Der Anwalt im Namen des Staates Georgia argumentierte, dass die Todesstrafe nicht gegen Cokers Schutz vor grausamer und ungewöhnlicher Bestrafung verstoße. Der Staat Georgia hatte laut dem Anwalt ein begründetes Interesse daran, Rückfälle durch harte Strafen für Gewaltverbrechen zu reduzieren. Er argumentierte, dass die Bestrafung von "Kapitalverbrechen" dem staatlichen Gesetzgeber überlassen werden sollte.

Mehrheitsmeinung

Richter Byron Raymond White gab die 7: 2-Entscheidung ab. Die Mehrheit befand, dass ein Todesurteil für das Vergewaltigungsverbrechen „grob unverhältnismäßig und übermäßig bestraft“ sei. Die Verhängung der Todesstrafe gegen Coker verstieß gegen die Achte Änderung. Vergewaltigung sei zwar "sowohl im moralischen Sinne als auch in ihrer fast völligen Verachtung der persönlichen Integrität höchst verwerflich", sollte jedoch keine Todesstrafe erfordern, argumentierte die Mehrheit.

Der Gerichtshof wies die Idee zurück, dass „erschwerende Umstände“ es einer Jury ermöglichen sollten, die Strafe auf das Niveau eines Todesurteils zu erhöhen.

Die Mehrheit stellte fest, dass Georgien der einzige Staat war, der noch ein Todesurteil wegen Vergewaltigung einer erwachsenen Frau zuließ. Seit 1973 hatten die Jurys in Georgia in Georgia nur sechs Männer wegen Vergewaltigung zum Tode verurteilt, und eine dieser Verurteilungen wurde aufgehoben. Nach Angaben der Mehrheit zeigten diese zusammen mit anderen Statistiken einen wachsenden Trend zu anderen Strafen als dem Tod wegen Vergewaltigung.

Justice White schloss die Mehrheitsmeinung mit der Hervorhebung der Tatsache, dass Mörder in Georgien nicht der Todesstrafe unterworfen waren, wenn keine erschwerenden Umstände vorlagen.

Justice White schrieb:

„Es ist schwierig, die Vorstellung zu akzeptieren, und wir tun es nicht, dass der Vergewaltiger mit oder ohne erschwerende Umstände sollte schwerer bestraft werden als der absichtliche Mörder, solange der Vergewaltiger sich nicht das Leben nimmt Opfer."

Abweichende Meinung

Richter Warren Earl Burger reichte eine abweichende Meinung ein, zusammen mit Richter Rehnquist. Justice Burger war der Ansicht, dass die Frage, wie Wiederholungstäter bestraft werden sollen, dem Gesetzgeber überlassen bleiben sollte. Er lehnte die Idee ab, dass die Bestrafung nur so schwerwiegend sein kann wie das Verbrechen selbst, und argumentierte, dass der Gerichtshof das „tiefe Leid der Verbrechen werden den Opfern und ihren Angehörigen auferlegt. “ Justice Burger bemerkte, dass Coker zuvor wegen zweier getrennter und brutaler sexueller Handlungen verurteilt worden war Angriffe. Dem Staat Georgia sollte es gestattet sein, die dritte Instanz des Verbrechens strenger zu bestrafen, um andere Wiederholungstäter abzuschrecken und die Meldung von Opfern zu fördern.

Übereinstimmende Meinungen

Mehrere Richter haben übereinstimmende Stellungnahmen verfasst, um bestimmte Elemente des Falls anzusprechen. Die Richter Brennan und Marshall haben zum Beispiel geschrieben, dass die Todesstrafe unter allen Umständen gemäß der achten Änderung verfassungswidrig sein sollte. Richter Powell erklärte jedoch, dass die Todesstrafe in einigen Fällen von Vergewaltigung erlaubt sein sollte, in denen erschwerende Umstände vorliegen, nur nicht in der vorliegenden.

Einschlag

Coker v. Georgien war ein Fall in einer Gruppe von Todesstrafenfällen der achten Änderung, die vom Obersten Gerichtshof behandelt wurden. Während das Gericht die Todesstrafe für verfassungswidrig hielt, wenn sie auf die Vergewaltigung einer erwachsenen Frau angewendet wurde, ließen sie es dabei. Die Todesstrafe blieb bis in die 1980er Jahre eine Option für Jurys, die Fälle von Vergewaltigung von Kindern in Mississippi und Florida hörten. Im Jahr 2008 wurde Kennedy v. Louisiana verbot die Todesstrafe, selbst in Fällen von Vergewaltigung von Kindern, und signalisierte, dass das Gericht die Todesstrafe in anderen Fällen als Mord oder Verrat nicht tolerieren würde.

Quellen

  • Coker v. Georgia, 433, US 584 (1977).
  • Kennedy v. Louisiana, 554, US 407 (2008).
  • Gregg v. Georgia, 428, US 153 (1976).
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