Regeln und Standards für Patentzeichnungen

Es gibt zwei akzeptable Kategorien für die Darstellung von Zeichnungen in Nützlichkeit und Geschmacksmuster Anwendungen:

  1. Schwarze Tinte: Normalerweise sind Schwarzweißzeichnungen erforderlich. Tuscheoder ein Äquivalent, das durchgezogene schwarze Linien sichert, muss für Zeichnungen verwendet werden.
  2. Farbe: In seltenen Fällen können Farbzeichnungen als einziges praktisches Medium erforderlich sein offenlegen das Betreff versucht, in einer Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmusteranmeldung oder dem Gegenstand einer gesetzlichen Erfindungsregistrierung patentiert zu werden. Die Farbzeichnungen müssen von ausreichender Qualität sein, damit alle Details in den Zeichnungen im gedruckten Patent in Schwarzweiß reproduzierbar sind. Farbzeichnungen sind in internationalen Anmeldungen nach Patentvertragsregel nicht zulässig PCT 11.13oder in einem Antrag oder einer Kopie davon, eingereicht unter dem elektronisches Ablagesystem (nur für Utility-Anwendungen).

Das Büro wird akzeptieren Farbzeichnungen bei Gebrauchs- oder Geschmacksmusteranmeldungen und gesetzlichen Erfindungsregistrierungen erst nach Erteilung einer nach diesem Absatz eingereichten Petition, in der erläutert wird, warum die Farbzeichnungen erforderlich sind.

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Eine solche Petition muss Folgendes enthalten:

  1. Patentanmeldegebühr 1,17 h - 130,00 USD
  2. Drei Sätze von Farbzeichnungen, eine Schwarzweiß-Fotokopie, die das in der Farbzeichnung gezeigte Motiv genau darstellt
  3. Eine Änderung der Spezifikation Folgendes als ersten Absatz der Kurzbeschreibung der Zeichnungen einzufügen: "Das Patent oder Anwendungsdatei enthält mindestens eine farbig ausgeführte Zeichnung. Kopien dieses Patents oder der Patentanmeldungsveröffentlichung mit Farbzeichnung (en) werden vom Amt auf Anfrage und gegen Zahlung der erforderlichen Gebühr zur Verfügung gestellt. "

Fotografien

Schwarz und weiß: Fotos, einschließlich Fotokopien von Fotos, sind in Gebrauchs- und Geschmacksmusteranmeldungen normalerweise nicht zulässig. Das Amt akzeptiert jedoch Fotografien in Gebrauchs- und Geschmacksmusteranmeldungen, wenn Fotografien das einzige praktikable Medium zur Veranschaulichung der beanspruchten Erfindung sind. Zum Beispiel Fotografien oder Mikrophotographien von: Elektrophoresegelen, Blots (z. B. immunologisch, westlich, südlich und nördlich), Autoradiographien, Zellkulturen (gefärbt und ungefärbt), histologische Gewebequerschnitte (gefärbt und ungefärbt), Tiere, Pflanzen, in vivo-Bildgebung, Dünnschichtchromatographieplatten, kristalline Strukturen und in einer Geschmacksmusteranmeldung dekorative Effekte akzeptabel.

Wenn der Gegenstand der Anmeldung eine Illustration durch eine Zeichnung zulässt, kann der Prüfer anstelle des Fotos eine Zeichnung verlangen. Die Fotos müssen von ausreichender Qualität sein, damit alle Details in den Fotos im gedruckten Patent reproduzierbar sind.

Farbfotografien: Farbfotos werden in Gebrauchs- und Geschmacksmusteranmeldungen akzeptiert, wenn die Bedingungen für die Annahme von Farbzeichnungen und Schwarzweißfotos erfüllt sind.

Identifizierung von Zeichnungen

Identifizierungsindikatoren sollten, falls angegeben, den Titel der Erfindung, den Namen des Erfinders und Anwendungsnummer oder Aktenzeichen (falls vorhanden), wenn dem keine Anwendungsnummer zugewiesen wurde Anwendung. Wenn diese Informationen bereitgestellt werden, müssen sie auf der Vorderseite jedes Blattes platziert und innerhalb des oberen Randes zentriert werden.

Grafikformen in Zeichnungen

Chemische oder mathematische Formeln, Tabellen und Wellenformen können als Zeichnungen eingereicht werden und unterliegen denselben Anforderungen wie Zeichnungen. Jede chemische oder mathematische Formel muss als separate Zahl gekennzeichnet werden, wobei bei Bedarf Klammern verwendet werden müssen, um zu zeigen, dass die Informationen ordnungsgemäß integriert sind. Jede Gruppe von Wellenformen muss als einzelne Figur dargestellt werden, wobei eine gemeinsame vertikale Achse verwendet wird, deren Zeit sich entlang der horizontalen Achse erstreckt. Jede einzelne Wellenform, die in der Spezifikation erörtert wird, muss mit einer separaten Buchstabenbezeichnung neben der vertikalen Achse gekennzeichnet werden.

Papiersorte

Dem Amt vorgelegte Zeichnungen müssen auf Papier angefertigt werden, das flexibel, stark, weiß, glatt, nicht glänzend und haltbar ist. Alle Blätter müssen einigermaßen frei von Rissen, Falten und Knicken sein. Für die Zeichnung darf nur eine Seite des Blattes verwendet werden. Jedes Blatt muss einigermaßen frei von Löschungen und frei von Änderungen, Überschreibungen und Interlineationen sein.

Fotos müssen auf Papier entwickelt werden, das den Anforderungen an die Blattgröße und den Rand entspricht (siehe unten und nächste Seite).

Blattgröße

Alle Zeichenblätter in einer Anwendung müssen dieselbe Größe haben. Eine der kürzeren Seiten des Blattes wird als seine Oberseite angesehen. Die Größe der Blätter, auf denen Zeichnungen erstellt werden, muss sein:

  1. 21,0 cm. um 29,7 cm. (DIN Größe A4) oder
  2. 21,6 cm. um 27,9 cm. (8 1/2 mal 11 Zoll)

Margin-Anforderungen

Die Blätter dürfen keine Rahmen um das Visier (d. H. Die verwendbare Oberfläche) enthalten, sondern sollten Scan-Zielpunkte (d. H. Fadenkreuz) aufweisen, die auf zwei Ecken des Catercorner-Randes gedruckt sind.

Jedes Blatt muss enthalten:

  • ein oberer Rand von mindestens 2,5 cm. (1 Zoll)
  • ein linker Seitenrand von mindestens 2,5 cm. (1 Zoll)
  • ein rechter Seitenrand von mindestens 1,5 cm. (5/8 Zoll)
  • und einen unteren Rand von mindestens 1,0 cm. (3/8 Zoll)
  • Dadurch bleibt ein Visier von nicht mehr als 17,0 cm übrig. um 26,2 cm. auf 21,0 cm. um 29,7 cm. (DIN Größe A4) Zeichenblätter
  • und ein Anblick nicht größer als 17,6 cm. um 24,4 cm. (6 15/16 x 9 5/8 Zoll) auf 21,6 cm. um 27,9 cm. (8 1/2 x 11 Zoll) Zeichenblätter

Ansichten

Die Zeichnung muss so viele Ansichten enthalten, wie zur Darstellung der Erfindung erforderlich sind. Die Ansichten können Plan-, Ansichts-, Schnitt- oder perspektivische Ansichten sein. Bei Bedarf können auch Detailansichten von Teilen von Elementen in größerem Maßstab verwendet werden.

Alle Ansichten der Zeichnung müssen gruppiert und auf dem Blatt (den Blättern) angeordnet werden, ohne Platz zu verschwenden, vorzugsweise aufrecht Position, klar voneinander getrennt, und darf nicht in den Blättern enthalten sein, die die Spezifikationen, Ansprüche oder abstrakt.

Ansichten dürfen nicht durch Projektionslinien verbunden sein und dürfen keine Mittellinien enthalten. Wellenformen elektrischer Signale können durch gestrichelte Linien verbunden sein, um das relative Timing der Wellenformen anzuzeigen.

  • Explosionszeichnungen: Explosionszeichnungen, bei denen die getrennten Teile von einer Klammer umschlossen sind, um die Beziehung oder Reihenfolge der Montage verschiedener Teile zu zeigen, sind zulässig. Wenn eine Explosionsansicht in einer Abbildung angezeigt wird, die sich auf demselben Blatt wie eine andere Abbildung befindet, sollte die Explosionsansicht in Klammern gesetzt werden.
  • Teilansichten: Bei Bedarf kann eine Ansicht einer großen Maschine oder Vorrichtung in ihrer Gesamtheit in Teilansichten auf unterteilt werden ein einzelnes Blatt oder über mehrere Blätter ausgedehnt, wenn es keinen Verlust an Verständlichkeit gibt Aussicht. Teilansichten, die auf separaten Blättern gezeichnet wurden, müssen immer von Kante zu Kante verknüpft werden können, damit keine Teilansicht Teile einer anderen Teilansicht enthält.
    Eine kleinere Ansicht sollte enthalten sein, die das Ganze zeigt, das durch die Teilansichten gebildet wird, und die Positionen der gezeigten Teile anzeigt.
    Wenn ein Teil einer Ansicht zu Vergrößerungszwecken vergrößert wird, müssen die Ansicht und die vergrößerte Ansicht jeweils als separate Ansichten gekennzeichnet werden.
    • Wenn Ansichten auf zwei oder mehr Blättern praktisch eine einzige vollständige Ansicht bilden, müssen die Ansichten auf den mehreren Blättern so sein angeordnet, dass die komplette Figur zusammengesetzt werden kann, ohne irgendeinen Teil einer der Ansichten zu verbergen, die auf den verschiedenen erscheinen Blätter.
    • Eine sehr lange Ansicht kann in mehrere Teile unterteilt werden, die auf einem einzigen Blatt übereinander angeordnet sind. Die Beziehung zwischen den verschiedenen Teilen muss jedoch klar und eindeutig sein.
  • Schnittansichten: Die Ebene, auf der eine Schnittansicht (Beispiel 2) aufgenommen wird, sollte in der Ansicht angegeben werden, aus der der Schnitt durch eine gestrichelte Linie geschnitten wird. Die Enden der gestrichelten Linie sollten mit arabischen oder römischen Ziffern gekennzeichnet sein, die der Ansichtsnummer der Schnittansicht entsprechen, und Pfeile zur Angabe der Sichtrichtung aufweisen. Schraffuren müssen verwendet werden, um Abschnittsabschnitte eines Objekts anzuzeigen, und müssen in regelmäßigen Abständen erfolgen schräge parallele Linien, die ausreichend voneinander beabstandet sind, um die Linien ohne unterscheiden zu können Schwierigkeit. Schraffuren sollten das klare Lesen der Referenzzeichen und Führungslinien nicht behindern. Wenn es nicht möglich ist, Referenzzeichen außerhalb des schraffierten Bereichs zu platzieren, kann die Schraffur überall dort abgebrochen werden, wo Referenzzeichen eingefügt werden. Die Schraffur muss in einem wesentlichen Winkel zu den umgebenden Achsen oder Hauptlinien stehen, vorzugsweise 45 °.
    Es muss ein Querschnitt festgelegt und gezeichnet werden, um alle Materialien so darzustellen, wie sie in der Ansicht dargestellt sind, aus der der Querschnitt entnommen wurde. Die Teile im Querschnitt müssen durch Schraffur mit regelmäßig beabstandeten Parallelen geeignete Materialien aufweisen Schrägstriche, wobei der Abstand zwischen den Strichen auf der Grundlage der Gesamtfläche gewählt wird ausgebrütet. Die verschiedenen Teile eines Querschnitts desselben Gegenstands sollten auf die gleiche Weise schraffiert werden und sollten Geben Sie die Art der Materialien, die in dargestellt sind, genau und grafisch an Kreuzung.
    Das Schraffieren nebeneinander angeordneter verschiedener Elemente muss unterschiedlich abgewinkelt sein. Bei großen Flächen kann die Schraffur auf eine Kante beschränkt sein, die um die gesamte Innenseite des Umrisses der zu schraffierenden Fläche gezogen ist.
    Verschiedene Arten von Schraffuren sollten unterschiedliche konventionelle Bedeutungen hinsichtlich der Art eines Materials im Querschnitt haben.
  • Alternative Position: Eine bewegte Position kann durch eine gestrichelte Linie dargestellt werden, die einer geeigneten Ansicht überlagert ist, wenn dies ohne Überfüllung erfolgen kann; Andernfalls muss zu diesem Zweck eine separate Ansicht verwendet werden.
  • Geänderte Formulare: Geänderte Konstruktionsformen müssen in separaten Ansichten dargestellt werden.

Anordnung der Ansichten

Eine Ansicht darf nicht auf eine andere oder innerhalb des Umrisses einer anderen platziert werden. Alle Ansichten auf demselben Blatt sollten in derselben Richtung und wenn möglich so stehen, dass sie bei aufrecht stehendem Blatt gelesen werden können.

Wenn Ansichten, die breiter als die Breite des Blattes sind, für die klarste Darstellung der Erfindung erforderlich sind, kann das Blatt gedreht werden auf seiner Seite, so dass sich die Oberseite des Blattes mit dem entsprechenden oberen Rand, der als Überschriftenraum verwendet werden soll, auf der rechten Seite befindet Seite.

Wörter müssen horizontal von links nach rechts angezeigt werden, wenn die Seite entweder aufrecht oder umgedreht ist, sodass der obere Rand rechts wird Seite, mit Ausnahme von Graphen, die wissenschaftliche Standardkonventionen verwenden, um die Abszissenachse (von X) und die Ordinatenachse (von X) zu bezeichnen Y).

Titelseitenansicht

Die Zeichnung muss so viele Ansichten enthalten, wie zur Darstellung der Erfindung erforderlich sind. Eine der Ansichten sollte zur Aufnahme in die Titelseite der Patentanmeldungsveröffentlichung und des Patents zur Veranschaulichung der Erfindung geeignet sein. Ansichten dürfen nicht durch Projektionslinien verbunden sein und dürfen keine Mittellinien enthalten. Der Anmelder kann eine einzelne Ansicht (nach Abbildungsnummer) zur Aufnahme in die Titelseite der Veröffentlichung und des Patents der Patentanmeldung vorschlagen.

Rahmen

Der Maßstab, in dem eine Zeichnung erstellt wird, muss groß genug sein, um den Mechanismus ohne Überfüllung darzustellen, wenn die Zeichnung bei der Reproduktion auf zwei Drittel verkleinert wird. Angaben wie "tatsächliche Größe" oder "Maßstab 1/2" in den Zeichnungen sind nicht zulässig, da diese bei der Wiedergabe in einem anderen Format ihre Bedeutung verlieren.

Zeichen von Zeilen, Zahlen und Buchstaben

Alle Zeichnungen müssen nach einem Verfahren angefertigt werden, das ihnen zufriedenstellende Reproduktionseigenschaften verleiht. Jede Linie, Zahl und jeder Buchstabe muss dauerhaft, sauber, schwarz (mit Ausnahme von Farbzeichnungen), ausreichend dicht und dunkel sowie gleichmäßig dick und klar definiert sein. Das Gewicht aller Zeilen und Buchstaben muss schwer genug sein, um eine angemessene Wiedergabe zu ermöglichen. Diese Anforderung gilt für alle Linien, jedoch fein, für Schattierungen und für Linien, die Schnittflächen in Schnittansichten darstellen. Linien und Striche unterschiedlicher Dicke können in derselben Zeichnung verwendet werden, wenn unterschiedliche Dicken eine unterschiedliche Bedeutung haben.

Schattierung

Die Verwendung von Schattierungen in Ansichten wird empfohlen, wenn dies das Verständnis der Erfindung erleichtert und die Lesbarkeit nicht beeinträchtigt. Die Schattierung wird verwendet, um die Oberfläche oder Form von kugelförmigen, zylindrischen und konischen Elementen eines Objekts anzuzeigen. Flache Teile können auch leicht schattiert sein. Eine solche Schattierung wird bei perspektivisch gezeigten Teilen bevorzugt, jedoch nicht für Querschnitte. Siehe Absatz (h) (3) dieses Abschnitts. Abstandslinien für die Schattierung werden bevorzugt. Diese Linien müssen dünn sein, so wenig wie möglich, und sie müssen sich von den übrigen Zeichnungen abheben. Als Ersatz für die Schattierung können dicke Linien auf der Schattenseite von Objekten verwendet werden, es sei denn, sie überlagern sich gegenseitig oder verdecken Referenzzeichen. Das Licht sollte aus der oberen linken Ecke in einem Winkel von 45 ° kommen. Oberflächenabgrenzungen sollten vorzugsweise durch geeignete Schattierung gezeigt werden. Vollschwarze Schattierungsbereiche sind nicht zulässig, es sei denn, sie werden zur Darstellung von Balkendiagrammen oder Farben verwendet.

Symbole

Gegebenenfalls können für herkömmliche Elemente grafische Zeichnungssymbole verwendet werden. Die Elemente, für die solche Symbole und gekennzeichneten Darstellungen verwendet werden, müssen in der Spezifikation angemessen gekennzeichnet sein. Bekannte Geräte sollten durch Symbole dargestellt werden, die eine allgemein anerkannte konventionelle Bedeutung haben und im Stand der Technik allgemein anerkannt sind. Andere Symbole, die nicht allgemein anerkannt sind, dürfen mit Genehmigung des Amtes verwendet werden, wenn Es ist unwahrscheinlich, dass sie mit vorhandenen herkömmlichen Symbolen verwechselt werden, und wenn dies ohne weiteres möglich ist identifizierbar.

Legenden

Geeignete beschreibende Legenden können vorbehaltlich der Genehmigung durch das Amt verwendet werden oder vom Prüfer verlangt werden, wenn dies zum Verständnis der Zeichnung erforderlich ist. Sie sollten so wenig Wörter wie möglich enthalten.

Zahlen, Buchstaben und Referenzzeichen

  1. Referenzzeichen (Ziffern werden bevorzugt), Blattnummern und Ansichtsnummern müssen klar und lesbar sein darf nicht in Verbindung mit Klammern oder Anführungszeichen verwendet oder in Umrissen eingeschlossen werden, z. eingekreist. Sie müssen in die gleiche Richtung wie die Ansicht ausgerichtet sein, damit das Blatt nicht gedreht werden muss. Referenzzeichen sollten so angeordnet werden, dass sie dem Profil des abgebildeten Objekts folgen.
  2. Das englisches Alphabet muss für Buchstaben verwendet werden, es sei denn, ein anderes Alphabet wird üblicherweise verwendet, wie z griechisches Alphabet um Winkel, Wellenlängen und mathematische Formeln anzuzeigen.
  3. Zahlen, Buchstaben und Referenzzeichen müssen mindestens 32 cm groß sein. (1/8 Zoll) in der Höhe. Sie sollten nicht in die Zeichnung eingefügt werden, um deren Verständnis zu beeinträchtigen. Daher sollten sie sich nicht mit den Linien kreuzen oder vermischen. Sie sollten nicht auf schraffierten oder schattierten Oberflächen platziert werden. Bei Bedarf, z. B. durch Angabe einer Oberfläche oder eines Querschnitts, kann ein Referenzzeichen unterstrichen werden und In der Schraffur oder Schattierung, in der das Zeichen vorkommt, kann ein Leerzeichen verbleiben, damit es angezeigt wird deutlich.
  4. Der gleiche Teil einer Erfindung, der in mehr als einer Ansicht der Zeichnung erscheint, muss immer mit bezeichnet werden Das gleiche Referenzzeichen und das gleiche Referenzzeichen dürfen niemals zur Bezeichnung eines anderen verwendet werden Teile.
  5. In der Beschreibung nicht erwähnte Referenzzeichen dürfen in den Zeichnungen nicht erscheinen. In der Beschreibung erwähnte Referenzzeichen müssen in den Zeichnungen erscheinen.

Führungslinien

Führungslinien sind die Linien zwischen den Referenzzeichen und den angegebenen Details. Solche Linien können gerade oder gekrümmt sein und sollten so kurz wie möglich sein. Sie müssen in unmittelbarer Nähe des Referenzzeichens entstehen und sich auf das angegebene Merkmal erstrecken. Zuleitungen dürfen sich nicht kreuzen.

Für jedes Referenzzeichen sind Führungslinien erforderlich, mit Ausnahme derjenigen, die die Oberfläche oder den Querschnitt angeben, auf dem sie platziert sind. Ein solches Referenzzeichen muss unterstrichen werden, um deutlich zu machen, dass eine Führungslinie nicht versehentlich ausgelassen wurde.

Pfeile

Pfeile können an den Zeilenenden verwendet werden, sofern ihre Bedeutung wie folgt klar ist:

  1. Auf einer Führungslinie ein freistehender Pfeil, der den gesamten Abschnitt angibt, auf den er zeigt.
  2. Auf einer Führungslinie ein Pfeil, der eine Linie berührt, um die Oberfläche anzuzeigen, die durch die Linie in Pfeilrichtung angezeigt wird. oder
  3. Bewegungsrichtung anzeigen.

Copyright oder Mask Work Notice

In der Zeichnung kann ein Hinweis zum Urheberrecht oder zur Maskenarbeit erscheinen, der jedoch sofort in Sichtweite der Zeichnung platziert werden muss unterhalb der Abbildung, die das Copyright- oder Maskenarbeitsmaterial darstellt, und auf Buchstaben mit einer Druckgröße von 32 cm beschränkt sein. bis 64 cm. (1/8 bis 1/4 Zoll) hoch.

Der Inhalt der Bekanntmachung darf sich nur auf die gesetzlich vorgesehenen Elemente beschränken. Zum Beispiel wären "© 1983 John Doe" (17 U.S.C. 401) und "* M * John Doe" (17 U.S.C. 909) richtig begrenzte und nach geltendem Recht rechtlich ausreichende Hinweise auf Urheber- und Maskenarbeiten, beziehungsweise.

Die Aufnahme eines Hinweises zum Urheberrecht oder zur Maskenarbeit ist nur zulässig, wenn die Autorisierungssprache in der Regel festgelegt ist § 1.71 (e) ist am Anfang (vorzugsweise als erster Absatz) der Spezifikation enthalten.

Nummerierung der Zeichnungsblätter

Die Zeichnungsblätter sollten in aufeinanderfolgenden arabischen Ziffern beginnend mit 1 innerhalb des durch die Ränder definierten Visiers nummeriert sein.

Diese Zahlen müssen, falls vorhanden, in der Mitte des oberen Bereichs des Blattes platziert werden, jedoch nicht am Rand. Die Zahlen können auf der rechten Seite platziert werden, wenn sich die Zeichnung zu nahe an der Mitte der Oberkante der nutzbaren Fläche befindet.

Die Zeichnungsblattnummerierung muss klar und größer sein als die als Referenzzeichen verwendeten Zahlen, um Verwechslungen zu vermeiden.

Die Nummer jedes Blattes sollte durch zwei arabische Ziffern auf beiden Seiten einer schrägen Linie mit angezeigt werden Das erste ist die Blattnummer und das zweite die Gesamtzahl der Zeichnungsblätter, ohne andere Markierung.

Nummerierung der Ansichten

  1. Die verschiedenen Ansichten müssen in aufeinanderfolgenden arabischen Ziffern nummeriert werden, beginnend mit 1, unabhängig von die Nummerierung der Blätter und, wenn möglich, in der Reihenfolge, in der sie auf dem Zeichenblatt erscheinen (s). Teilansichten, die eine vollständige Ansicht auf einem oder mehreren Blättern bilden sollen, müssen mit derselben Nummer gekennzeichnet sein, gefolgt von a Großbuchstabe. Den Ansichtsnummern muss die Abkürzung "FIG." Vorangestellt sein. Wo nur eine einzige Ansicht in einem verwendet wird Anmeldung zur Veranschaulichung der beanspruchten Erfindung darf sie nicht nummeriert sein und die Abkürzung "FIG." Muss nicht auftauchen.
  2. Zahlen und Buchstaben, die die Ansichten identifizieren, müssen einfach und klar sein und dürfen nicht in Verbindung mit Klammern, Kreisen oder verwendet werden Anführungszeichen. Die Ansichtsnummern müssen größer sein als die für Referenzzeichen verwendeten Nummern.

Sicherheitsmarkierungen

Autorisierte Sicherheitsmarkierungen können auf den Zeichnungen angebracht werden, sofern sie sich außerhalb des Visiers befinden, vorzugsweise zentriert am oberen Rand.

Korrekturen

Alle Korrekturen an Zeichnungen, die dem Amt vorgelegt werden, müssen dauerhaft und dauerhaft sein.

Löcher

Der Antragsteller sollte keine Löcher in die Zeichenblätter bohren.

Arten von Zeichnungen

Siehe Regeln für § 1.152 für Konstruktionszeichnungen, § 1.165 für Anlagenzeichnungen und § 1.174 für Neuauflagenzeichnungen